Demirtaş: Haftdauer Rechtsverletzung, aber keine Freilassung

19, Juni. 2020 Freitag - 11:00

  • Der türkische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, die Untersuchungshaft gegen Selahattin Demirtaş sei wegen Überschreitung der „angemessenen Dauer“ eine „Rechtsverletzung“, aber dennoch findet keine Freilassung statt.

Der Klage des inhaftierten, ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtaş, wurde vor dem Verfassungsgerichtshof stattgegeben. Demirtaş hatte wegen der Verletzung seiner persönlichen Freiheit durch die Untersuchungshaft geklagt. Es wurden mehrere Klagen gleichzeitig entschieden und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2018, in der hieß, Demirtaş müsse umgehend freigelassen werden, einbezogen. Das Gericht gab Demirtaş Recht und urteilte, dass die Untersuchungshaftdauer den „angemessenen Zeitraum“ überschreite und damit Artikel 19 der türkischen Verfassung verletze. Das Justizministerium müsse Demirtaş 50.000 TL Entschädigung zahlen. Eine Entlassung von Demirtaş bleibt trotz des juristischen Erfolgs aus, da Demirtaş bereits eine neue Haftentscheidung gegen den kurdischen Politiker besteht.

Anwalt: „Demirtaş muss sofort entlassen werden“

Sein Anwalt Mahsuni Karaman fordert die sofortige Freilassung seines Mandanten und erklärte: „Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Inhaftierung von Demirtaş zwischen dem 4. November 2016 und dem 2. September 2019 den ‚angemessenen Zeitraum‘ überschreite, nicht verhältnismäßig und die Fortdauer der Haft unbegründet sei. Darauf begründet das Gericht sein Urteil, es handele sich um eine Rechtsverletzung. Diese Entscheidung wird auch Einfluss auf die zweite Inhaftierung von Demirtaş haben, die am 20. September 2019 beschlossen worden war und immer noch andauert. Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt, dass seine Inhaftierung zwischen dem 4. November 2016 und dem 2. September 2019 nicht verhältnismäßig gewesen sei und eine Rechtsverletzung vorliege, seine zweite Inhaftierung stützt sich aber auf die selben Vorwürfe. Damit ist nicht nur die erste Inhaftierung, sondern auch die zweite Haftentscheidung illegitim.“

Wegen Kritik an türkischen Massakern in Haft

Der ehemalige Ko-Vorsitzende der HDP ist wegen Reden in seiner damaligen Funktion als Parteivorsitzender während der blutigen Belagerung ganzer Stadtviertel in Nordkurdistan durch türkische Sicherheitskräfte 2015 und 2016 angeklagt. Er hatte das brutale Vorgehen des türkischen Staates scharf kritisiert. Am 2. September 2019 hatte das Gericht überraschend den Haftbefehl gegen Demirtaş aufgehoben. Da er in einem anderen Verfahren bereits zu über vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde er nicht aus der Haft entlassen und am 20. September ein neuer Haftbefehl erlassen.

 

ANF

teilen

   

Yeni Özgür Politika

© Copyright 2024 Yeni Özgür Politika | Mafên belavkirinê parastî ne.