Hungerstreikende Gefangene sind entschlossen

2, Dezember. 2020 Mittwoch - 12:23

  • Gefangene aus der PKK und PJAK in der Türkei befinden sich erneut in einem Hungerstreik gegen die Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan und die Rechtsverletzungen in türkischen Haftanstalten. Sie sind zum Widerstand entschlossen.

Seit dem 27. November findet in türkischen Gefängnissen ein Hungerstreik von Gefangenen aus PKK- und PAJK-Verfahren für die Aufhebung der Isolation Abdullah Öcalans statt. Der Hungerstreik wird gruppenweise im Wechsel von fünf Tagen durchgeführt. Im M-Typ-Gefängnis von Bayburt wurden Ela Kamış und Hivda Çelebi von Sibel Kaya und Şehriban Akdere aus der zweiten Streikgruppe abgelöst.

Die Überzeugung gibt uns Kraft“

Die Frauen aus der zweiten Hungerstreikgruppe teilten mit: „In Streikzeiten sind wir noch entschlossener. Wir haben an alle notwendigen Einrichtungen Erklärungen zum Streik geschrieben. Wir werden mit der Aktion weitermachen, bis die Isolation Abdullah Öcalans aufgehoben wird. Die Überzeugung der Menschen aus der Bevölkerung macht uns entschlossener und gibt uns Kraft.“

Hungerstreik gegen Isolation und Rechtsverletzungen

Der Hungerstreik richtet sich nicht alleine gegen die Isolation von Abdullah Öcalan, sondern auch gegen die zusätzlichen persönlichen Beschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, denen politische Gefangene seit Beginn der Covid-19-Pandemie ausgesetzt sind.

Die Isolation Öcalans stellt einen Knackpunkt in der kurdischen Frage dar: Nicht nur, weil der Umgang mit Abdullah Öcalan ein Gradmesser für die Lösungsbereitschaft des türkischen Staates ist, sondern auch weil er als Person für Millionen von Menschen als Garant für Frieden und Demokratie in Kurdistan und im Mittleren Osten gilt.

Seit der türkische Staat den Friedensprozess 2015 beendet hat, ist Öcalan wieder vollständig isoliert. Nur durch einen 200-tägigen Massenhungerstreik unter der Führung der kurdischen Politikerin Leyla Güven konnte die Isolation im vergangenen Jahr kurzzeitig unterbrochen werden. Seit August 2019 ist jedoch kein Anwaltsbesuch mehr möglich, auch Angehörigen wird das Besuchsrecht für die vier Imrali-Gefangenen verwehrt.

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